Brillen-Kosten: Wie die Krankenkasse hilft
Als Brillenträger ist man sich der hohen Kosten für eine neue Sehhilfe nur zu gut bewusst. Doch wussten Sie, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in bestimmten Fällen die Kosten für Brillen und andere Sehhilfen übernimmt? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wann die Krankenkasse für Ihre Brille aufkommt und wie Sie den Antrag am besten stellen.
Grundlagen der Brillen-Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind dazu verpflichtet, die Kosten für Brillen und andere Sehhilfen zu übernehmen, wenn eine starke Sehbehinderung vorliegt. Konkret bedeutet das: Wenn Ihre Sehschärfe ohne Korrektur unter 0,3 liegt, also Sie ohne Brille oder Kontaktlinsen nur noch sehr schlecht sehen können, müssen die Krankenkassen die Kosten für eine Sehhilfe übernehmen.
Auch bei bestimmten Augenerkrankungen wie grünem Star (Glaukom), Netzhautablösung oder Diabetes-bedingten Sehstörungen können die Kosten für Brillen oder andere Hilfsmittel erstattet werden. Allerdings müssen Sie in diesen Fällen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen und ärztliche Nachweise über Ihre Erkrankung und Sehschwäche vorlegen.
Private Krankenversicherung: Zusätzliche Leistungen
Wer privat krankenversichert ist, hat oft Anspruch auf zusätzliche Leistungen bei der Brillen-Kostenübernahme. Je nach Tarif können die Versicherungen die Kosten für Sehhilfen in unterschiedlichem Umfang übernehmen. Manche PKV-Tarife sehen eine jährliche Brillen-Pauschale vor, andere erstatten einen prozentualen Anteil der Kosten.
Informieren Sie sich am besten bei Ihrem PKV-Anbieter, welche Leistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind. So können Sie die Kostenübernahme optimal für sich nutzen, wenn Sie eine neue Brille oder Kontaktlinsen benötigen.
Welche Brillen und Sehhilfen werden erstattet?
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Einstärkengläser, also klassische Brillen mit einer einheitlichen Sehstärke. Auch Gleitsichtbrillen können erstattet werden, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt.
Darüber hinaus können auch Kontaktlinsen von der Krankenkasse bezuschusst werden, wenn eine starke Fehlsichtigkeit vorliegt, die sich mit Brillen nicht ausreichend korrigieren lässt. Allerdings müssen Sie hierfür ebenfalls einen Antrag stellen und ärztliche Nachweise erbringen.
Antragsstellung und wichtige Unterlagen
Um die Kosten für Ihre Brille oder andere Sehhilfen von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, müssen Sie einen formlosen Antrag stellen. Legen Sie diesem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Aktuelle ärztliche Verordnung mit Angabe zur Sehstärke und Diagnose
- Kostenvoranschlag oder Rechnung des Optikers
- Gegebenenfalls Nachweise zu Augenerkrankungen
Ihre Krankenkasse prüft dann Ihren Antrag und teilt Ihnen mit, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag rechtzeitig vor der Brillenbestellung stellen, da die Genehmigung sonst unter Umständen nicht rechtzeitig vorliegt.
Fazit: Brillen-Kosten sparen mit der Krankenkasse
Egal ob gesetzlich oder privat versichert - in vielen Fällen können Sie die Kosten für Ihre Brille oder andere Sehhilfen von der Krankenkasse erstatten lassen. Informieren Sie sich am besten vorab über die Voraussetzungen und reichen Sie dann rechtzeitig Ihren Antrag ein. So sparen Sie bares Geld und können trotzdem auf eine hochwertige Sehhilfe setzen.
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